Stand: 15.12.2023

1. Das Steuerberater-Examen und seine Zulassungsvoraussetzungen
Mir ist bekannt, dass Ihre Lehrgänge auf die Steuerberaterprüfung (staatliche Prüfung vor der Steuerberaterkammer) vorbereiten. Für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für diese Prüfung nach § 36 StBerG trage ich selbst Sorge.
 
2. Literaturanschaffungen/Arbeitsmittel
Mir ist bekannt, dass für die Teilnahme an Ihrem Lehrgang zusätzlich Literatur, insb. Gesetzestexte angeschafft werden muss, u.a.: Beck'sche Steuergesetze, Steuerrichtlinien und Erlasse sowie das BGB, das HGB, das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz.
 
 
3. Besondere Verpflichtungen des Teilnehmers
Ich verpflichte mich, die mir ausgehändigten Arbeitsunterlagen keinem Dritten zugänglich zu machen.

Soweit mir Inhalte in digitaler Form (z.B. Skriptunterlagen sowie Klausuraufgaben und -lösungen im PDF-Format, Video- und Audioaufzeichnungen von Unterricht im digitalen Klassenraum, hier insb. Aufzeichnungen von Klausurbesprechungen) zur Verfügung gestellt wurden (z.B. durch E-Mail-Versand oder Streaming oder Download in Online-Teilnehmerservice) erlange ich daran kein Eigentum. Ich erhalten das einfache, nicht übertragbare Recht, die digitalen Inhalte zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen.

Ich darf die digitalen Inhalte für den persönlichen Gebrauch einmalig herunterladen und ausdrucken sowie ausschließlich auf eigene Endgeräte meiner Wahl kopieren. Es ist nicht gestattet, die digitalen Inhalte für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, auszudrucken, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen sowie die Inhalte in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen. Auch die Weitergabe der Zugangsdaten zum Online-Teilnehmerservice an Dritte ist nicht gestattet.
 
4. Bildungsscheck
Bildungsschecks können mit der Anmeldung eingereicht werden. Im Fall von mehreren Kursraten wird der Bildungsscheck auf die letzten Raten angerechnet. Der Teilnehmer hat somit die ersten Kursraten zu tragen.

Wir behalten uns vor, bei Nichteinlösung des Bildungsschecks durch die entsprechende Behörde den Gegenwert des Bildungsschecks nachzuberechnen.
 
5. Kündigung
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
 
  5.1  Abend-/Samstagslehrgang, Samstagslehrgang
Eine kostenlose Kündigung ist bis zum 31.03. vor Kursbeginn möglich. Danach beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrages 4 Monate nach Kursbeginn. Ich bin berechtigt, meine Teilnahme ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen, danach jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten zu kündigen. Soweit der Teilnehmende als Vorbereitung auf den Hauptkurs die Lehrbriefe des Fernkurses bzw. des Vorkurses (Online) bezogen hat, so fällt hierfür im Falle eines Widerrufs, Rücktritts oder Kündigung nachträglich zeitanteilig (abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung) die Kursgebühr der Lehrbriefe des Fernlehrgangs bzw. des Vorkurses an. Der gesamte Fernlehrgang kostet 1.100 € (ohne Korrektur der beinhaltenden Examensfälle). Der Vorkurs 890 €. Soweit der Teilnehmende als Vorbereitung auf den Hauptkurs die Vorkursskripte bezogen hat, so fällt hierfür im Falle eines Widerrufs, Rücktritts oder Kündigung nachträglich eine Nutzungsgebühr von 200 € an. In diesen Fällen wird jeweils eine separate Rechnung über den Fernkurs, den Vorkurs (Online) bzw. die Vorkursskripte erstellt.
 
  5.2  Crashkurs (Vollzeitkurs)
Eine kostenlose Kündigung ist bis zum 31.03. vor Kursbeginn möglich. Danach beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrages 4 Monate nach Kursbeginn. Ich bin berechtigt, meine Teilnahme ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen, danach jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten zu kündigen. Soweit der Teilnehmende als Vorbereitung auf den Hauptkurs die Lehrbriefe des Fernkurses bzw. des Vorkurses (Online) bezogen hat, so fällt hierfür im Falle eines Widerrufs, Rücktritts oder Kündigung nachträglich zeitanteilig (abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung) die Kursgebühr der Lehrbriefe des Fernlehrgangs bzw. des Vorkurses an. Der gesamte Fernlehrgang kostet 1.100 € (ohne Korrektur der beinhaltenden Examensfälle). Der Vorkurs 890 €. Hierfür wird eine separate Rechnung über den Fernlehrgang bzw. den Vorkurs erstellt.
 
  5.3  Klausuren-Intensiv-Training und Klausuren-Finale
Eine kostenlose Kündigung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei einer Kündigung von 4 Wochen bis 1 Woche vor Kursbeginn werden mir 20% der Kursgebühr berechnet.
 
  5.4  Vorbereitung Mündliche Prüfung
Von der Anmeldung zum Kurs Mündliche Prüfung kann bis zum 31. Oktober des Kursjahres ohne Angabe von Gründen kostenlos zurückgetreten werden. Anschließend fallen bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn Kurses 25% der Kursgebühr und bei Rücktritt bis zum Beginn des Kurses 75 % der Kursgebühr als Rücktrittsgebühr an. Wenn die Zulassung zum mündlichen Teil des Steuerberaterexamen versagt wird, können binnen 3 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Examens, die restlichen Termine des Kurses außerordentlich und kostenlos gekündigt werden. Dieser Fall muss mit einem schriftlichen Nachweis belegt werden. Im Falle einer Kündigung wird die bis dahin angebotene Leistung inkl. der Kündigungsfrist abgerechnet.
 
  5.5  Simulation/SimulationPlUS Mündliche Prüfung
Eine kostenlose Kündigung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich. Wenn nachweislich die schriftliche StB-Prüfung nicht bestanden wurde ist eine kostenlose Kündigung ist bis einen Tag vor Kursbeginn möglich. Die ggf. bereits entrichtete Kursgebühr wird voll umfänglich zurückerstattet.
 
  5.6  Mindestteilnehmerzahl
Die Steuer-Lehrgänge Dr. Stitz GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn eine Mindestteilnehmerzahl von 25 nicht erreicht wird. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag werden die Teilnehmer unverzüglich unterrichtet. Bereits entrichtete Kursgebühren werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
 
6.  Unterricht
Bei Ausfall einer Sitzung wird diese nachgeholt. Weitere Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Das Mitschneiden / Aufzeichnen von Unterrichtsinhalten (Audio, Video) ist untersagt.
 
7.  Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk ich meinen allgemeinen Gerichtsstand habe.
 
8. Nebenabreden
Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.