1. | Das Steuerberater-Examen und seine Zulassungsvoraussetzungen Mir ist bekannt, dass Ihre Lehrgänge auf die Steuerberaterprüfung (staatliche Prüfung vor der Steuerberaterkammer) vorbereiten. Für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für diese Prüfung nach § 36 StBerG trage ich selbst Sorge. |
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2. | Literaturanschaffungen/Arbeitsmittel Mir ist bekannt, dass für die Teilnahme an Ihrem Lehrgang zusätzlich Literatur, insb. Gesetzestexte angeschafft werden muss, u.a.: Beck'sche Steuergesetze, Steuerrichtlinien und Erlasse sowie das BGB, das HGB, das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz. |
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3. | Besondere Verpflichtungen des Teilnehmers Ich verpflichte mich, die mir ausgehändigten Arbeitsunterlagen keinem Dritten zugänglich zu machen. Soweit mir Inhalte in digitaler Form (z.B. Skriptunterlagen sowie Klausuraufgaben und -lösungen im PDF-Format, Video- und Audioaufzeichnungen von Unterricht im digitalen Klassenraum, hier insb. Aufzeichnungen von Klausurbesprechungen) zur Verfügung gestellt wurden (z.B. durch E-Mail-Versand oder Streaming oder Download in Online-Teilnehmerservice) erlange ich daran kein Eigentum. Ich erhalten das einfache, nicht übertragbare Recht, die digitalen Inhalte zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Ich darf die digitalen Inhalte für den persönlichen Gebrauch einmalig herunterladen und ausdrucken sowie ausschließlich auf eigene Endgeräte meiner Wahl kopieren. Es ist nicht gestattet, die digitalen Inhalte für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, auszudrucken, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen sowie die Inhalte in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen. Auch die Weitergabe der Zugangsdaten zum Online-Teilnehmerservice an Dritte ist nicht gestattet. |
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4. | Bildungsscheck Bildungsschecks können mit der Anmeldung eingereicht werden. Im Fall von mehreren Kursraten wird der Bildungsscheck auf die letzten Raten angerechnet. Der Teilnehmer hat somit die ersten Kursraten zu tragen. Wir behalten uns vor, bei Nichteinlösung des Bildungsschecks durch die entsprechende Behörde den Gegenwert des Bildungsschecks nachzuberechnen. |
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5. | Kündigung Die Kündigung bedarf der Schriftform. |
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5.1 | Abend-/Samstagslehrgang, Samstagslehrgang Die 15 sechsstündigen Klausuren des Abend-/Samstags- und Samstagslehrgangs werden auf Wunsch einzeln gegen eine gesonderte Gebühr von 30 € oder gegen einen maximalen Gesamtaufpreis von 300 € korrigiert (gilt für alle Lehrgänge ab Kursjahr 2025/26; für Teilnehmende der vorherigen Lehrgänge gilt eine Einzelgebühr von 25 € und ein Maximalbetrag von 200 €). Von der Anmeldung zum Abend-/Samstag- oder Samstagslehrgang kann jeweils bis zum Ende des Frühbucherrabatts ohne Angabe von Gründen kostenlos zurückgetreten werden. Darüber hinaus innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag Ihrer Anmeldung (siehe Widerrufsbelehrung). Anschließend kann der Abend-/Samstag- oder Samstagslehrgang Lehrgang ohne die Notwendigkeit der Angabe von Gründen mit einer Frist von 6 Wochen, frühestens 4 Monate nach Kursbeginn, danach zu jedem Zeitpunkt, mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden. Soweit der Teilnehmende als Vorbereitung auf den Hauptkurs die Vorkursskripte der Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH bezogen hat, so fällt hierfür im Falle eines Widerrufs, Rücktritts oder Kündigung nachträglich eine Nutzungsgebühr von 200 € an. In diesen Fällen wird jeweils eine separate Rechnung über die Vorkursskripte erstellt. |
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5.2 | Crashkurs (Vollzeitlehrgang) Von der Anmeldung zum Crashkurs (Vollzeitlehrgang) kann bis 4 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen kostenlos zurückgetreten werden. Darüber hinaus innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag Ihrer Anmeldung (siehe Widerrufsbelehrung). Eine Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Statt Rücktritt besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlegung in das Folgejahr. Im Falle des Rücktritts fällt bei Besuch des Vorkurs (Online) nachträglich die Kursgebühr von 890 € an. Hierfür wird eine separate Rechnung über den Vorkurs erstellt. |
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5.3 | Klausurenpräsenzkurs und Klausuren-Finale Im Klausurenpräsenzkurs ist die Korrektur 3 sechsstündiger Klausuren je gebuchtem Klausurenblock, die Nachbesprechung am Kursort und die Bereitstellung der zugehörigen Aufzeichnungen der Online-Nachbesprechungen aus dem Klausurenfernkurs der Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH im Kurspreis enthalten. Die Teilnahmegebühr ist zu Beginn des ersten gebuchten Klausurenblocks fällig. Von der Anmeldung zum Klausurenpräsenzkurs kann bis zum 31. Mai des Kursjahres ohne Angabe von Gründen kostenlos zurückgetreten werden. Anschließend fallen bei Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn eines Klausurenblocks 25 %, bei Rücktritt bis zum Beginn des gekündigten Klausurenblocks 75 % der Kursgebühr als Rücktrittsgebühr an. Der Rücktritt oder die Kündigung von einem oder mehreren Klausurenblöcken bedeutet bei Buchung von weiteren Blöcken eine entsprechende Veränderung bei der Einstufung in die Rabattstaffel. Eine Rücktrittserklärung und/oder Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Statt der Kündigung besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlegung in das Folgejahr. Für den Kurs Klausuren-Finale ist eine kostenlose Kündigung bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei einer Kündigung von 4 Wochen bis 1 Woche vor Kursbeginn werden 20% der Kursgebühr berechnet. |
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5.4 | Vorbereitung Mündliche Prüfung Von der Anmeldung zum Kurs Mündliche Prüfung kann bis zum 31. Oktober des Kursjahres ohne Angabe von Gründen kostenlos zurückgetreten werden. Anschließend fallen bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn Kurses 25% der Kursgebühr und bei Rücktritt bis zum Beginn des Kurses 75 % der Kursgebühr als Rücktrittsgebühr an. Wenn die Zulassung zum mündlichen Teil des Steuerberaterexamen versagt wird, können binnen 3 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse des schriftlichen Examens, die restlichen Termine des Kurses außerordentlich und kostenlos gekündigt werden. Dieser Fall muss mit einem schriftlichen Nachweis belegt werden. Pro zum Zeitpunkt der Kündigung ausstehenden Unterrichtstag werden 70 € Kursgebühr erstattet. Eine Rücktrittserklärung und/oder Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Statt der Kündigung besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlegung in das Folgejahr. |
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5.5 | Simulation/SimulationPlUS Mündliche Prüfung Eine kostenlose Kündigung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich. Wenn nachweislich die schriftliche StB-Prüfung nicht bestanden wurde ist eine kostenlose Kündigung ist bis einen Tag vor Kursbeginn möglich. Die ggf. bereits entrichtete Kursgebühr wird voll umfänglich zurückerstattet. |
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5.6 | Mindestteilnehmerzahl Die Steuer-Lehrgänge Dr. Stitz GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn eine Mindestteilnehmerzahl von 25 nicht erreicht wird. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag werden die Teilnehmer unverzüglich unterrichtet. Bereits entrichtete Kursgebühren werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. |
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6. | Unterricht Bei Ausfall einer Sitzung wird diese nachgeholt. Weitere Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Das Mitschneiden / Aufzeichnen von Unterrichtsinhalten (Audio, Video) ist untersagt. |
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7. | Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk ich meinen allgemeinen Gerichtsstand habe. |
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8. | Nebenabreden Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. |