Hinweise zu Zulassungsvoraussetzungen,
zum Zulassungsantrag und zur Prüfung
Das Steuerberaterexamen ist eine der härtesten Prüfungen in Deutschland. Aber das Bestehen des Examens ist kein Geheimnis. Es ist das Ergebnis von harter Arbeit. Aber wer es schafft, hat am Ende beste Karrierechancen. Fast 30 % aller Steuerberater in Deutschland befinden sich im rentenfähigen Alter (Quelle: Statista). Wer die Steuerberaterprüfung erfolgreich absolviert, hat also gute Aussichten, im Beruf schnell Verantwortung zu übernehmen und oder als Kanzleinachfolge einzusteigen. Wir lichten für Sie den Zulassungsdschungel und verraten Ihnen, was Sie bei der Vorbereitung beachten müssen.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE STEUERBERATERPRÜFUNG
Die Ausbildung zum Steuerberater ist eine Aufstiegsfortbildung. D.h., um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie vorab eine Ausbildung in einem fachverwandten Beruf oder ein Hochschulstudium absolviert haben. Je nach vorheriger Ausbildung müssen Sie außerdem unterschiedliche Praxiszeiten vorweisen. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ergibt sich aus dem Steuerberatungsgesetz (vgl. § 36 StBerG) sowie der Durchführungsverordnung.
STEUERBERATER WERDEN MIT STUDIUM
Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern
Haben Sie ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium (Bachelor, Master, Diplom, etc.) mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern abgeschlossen, benötigen Sie danach eine praktische Tätigkeit von 2 Jahren in Kanzlei oder Steuerabteilung eines Unternehmens.
Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von weniger als acht Semestern
Haben Sie ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium (Bachelor, Master, Diplom, etc.) mit einer Regelstudienzeit von weniger als acht Semestern abgeschlossen, benötigen Sie eine anschließende praktische Tätigkeit von 3 Jahren in Kanzlei oder Steuerabteilung eines Unternehmens.
STEUERBERATER WERDEN OHNE STUDIUM
Sie können aber auch ohne Hochschulstudium Steuerberater werden. Als fertiger Steuerfachwirt oder Steuerfachangestellter oder mit einer anderen abgeschlossenen Berufsausbildung gelten folgende Voraussetzungen:
Abschluss als Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter
Haben Sie eine Aufstiegsfortbildung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter (IHK) absolviert, benötigen Sie danach eine praktische Tätigkeit von 6 Jahren in Kanzlei oder Steuerabteilung eines Unternehmens.
Abschluss in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf (z.B. als Steuerfachangestellter)
Haben Sie eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen oder besitzen eine andere gleichwertige Vorbildung, müssen Sie nach Abschluss eine einschlägige praktische Tätigkeit in einem fachverwandten Beruf von mindestens 8 Jahren vorweisen.
WAS WIRD ALS PRAKTISCHE TÄTIGKEIT ODER PRAXISZEIT ANGERECHNET?
Die Zulassung zur Prüfung zum Steuerberater erhält, wer eine praktische Tätigkeit von mindestens 16 Stunden in der Woche nachgeht, die sich auf das Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstreckt. Gemeint sind die so genannten Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters, beispielsweise Buchführung und das Erstellen von Steuererklärungen und Abschlüssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die praktische Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit ausgeübt wird, solange sie die 16 Wochenstunden nicht unterschreitet. Fallen weniger Stunden an, wird die geleistete Arbeit nicht anerkannt, auch nicht anteilig. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, erhält die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.
WIE ERFOLGT DIE ANMELDUNG ZUR STEUERBERATERPRÜFUNG?
Sie müssen die Zulassung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen. Der Antrag auf Zulassung muss jedes Jahr bis zum 30.04. bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingereicht werden. Bei den meisten Kammern wahrt der Zahlungseingang die Frist. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie in der Regel beglaubigte Zeugniskopien abgeben. Die genauen Nachweise und Unterlagen können von Kammer zu Kammer unterschiedlich ausfallen. Informieren Sie sich daher unbedingt vorher, welche Dokumente von Ihrer Behörde gefordert werden!
WIE OFT KANN DIE STEUERBERATERPRÜFUNG VERSUCHT WERDEN?
Jeder Prüfling hat drei Versuche. Wichtig ist: es müssen immer beide Teile der Prüfung wiederholt werden – sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung. Haben Sie also den schriftlichen Teil bestanden und sind erst am mündlichen Teil gescheitert, müssen im nächsten Versuch beide Teile erneut absolviert werden!
WIE VIEL KOSTET DIE PRÜFUNG ZUM STEUERBERATER?
Für die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 1.000 Euro bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer zahlen. Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf Prüfungszulassung in Höhe von 200 Euro. Daneben müssen Sie die Kosten für einen Vorbereitungslehrgang einplanen. Hierfür gibt es je nach Bundesland aber auch verschiedene Fördermöglichkeiten.
WANN IST DIE PRÜFUNG BESTANDEN?
Sie müssen im schriftlichen StB-Examen eine Note von mindestens 4,5 erreichen, um zum mündlichen Teil der Prüfung zugelassen zu werden. Haben Sie zusammen mit dem Ergebnis der mündlichen Prüfung im Durchschnitt eine Note von mindestens 4,15 erreicht, gilt die Prüfung als bestanden.
WIE LANGE DAUERT DIE STEUERBERATERPRÜFUNG?
Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung besteht aus 3 Klausuren, die an drei aufeinander folgenden Tagen geschrieben werden. Jede Klausur dauert ca. sechs Stunden. Das mündliche StB-Examen findet an einem Tag im darauf folgenden Frühjahr statt. Der mündliche Teil der Prüfung dauert in der Regel insgesamt fünf bis sechs Stunden.
DER ABLAUF
Der schriftliche Teil der StB-Prüfung findet bundeseinheitlich jedes Jahr an drei aufeinander folgenden Tagen in der ersten vollen Oktoberwoche statt. Ab Ende November/Anfang Dezember werden die Ergebnisse bekannt gegeben. Ab Ende Januar/Anfang Februar finden im Anschluss die ersten mündlichen Prüfungen statt.
DIE SCHRIFTLICHE PRÜFUNG
Der schriftliche Teil der StB-Prüfung besteht aus drei Klausuren. Diese enthalten folgende Fachgebiete:
- Klausur 1: Verfahrensrecht, Umsatzsteuer, Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer
- Klausur 2: Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer,
internationales Steuerrecht/Außen-Steuerrecht) - Klausur 3: Buchführung und Bilanzwesen, Umwandlungssteuerrecht
Pro Klausur werden 6 Zeitstunden angesetzt. Dabei geht es nicht darum, gelerntes Wissen wiederzugeben. Stattdessen müssen Fälle aus der Praxis gelöst werden. Neben Fachwissen ist deshalb vor allem Methodenkompetenz gefragt. Am konkreten Fall werden steuerrechtliche Fragen diskutiert und Gutachten erstellt.
DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG
Das mündliche StB-Examen findet an einem Tag statt und wird vor dem Prüfungsausschuss abgelegt. Es setzt sich aus einem Kurzvortrag von ca. 5 bis 10 Minuten sowie sechs weiteren Gesprächsrunden zusammen. Dabei werden die Kandidaten in Kleingruppen - in der Regel bestehend aus vier Teilnehmern - geprüft. In der mündlichen Prüfung werden alle Prüfungsgebiete abgefragt. Die Dauer der gesamten mündlichen Prüfung beträgt etwa fünf bis sechs Stunden. Der Vortrag und jeder Prüfungsabschnitt werden einzeln bewertet; aus allen Noten wird eine Gesamtnote gebildet. Als Kandidat erhalten Sie ihr Ergebnis direkt im Anschluss.
RÜCKTRITT VON DER PRÜFUNG
Der Bewerber kann bis zum Ende der Bearbeitungszeit der letzten Klausurarbeit von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Das gleiche gilt, wenn der Bewerber nicht erscheint.